Oberstufe Allgemein

Die gymnasiale Oberstufe am LdV

Die gymnasiale Oberstufe umfasst drei Jahre und führt zur Allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur. Sie dient zur Herstellung der Studierfähigkeit und besteht aus drei Einheiten: der Einführungsphase im 11. Schuljahr, der Qualifikationsphase im 12. und 13. Schuljahr und der Abiturprüfung am Ende des 13. Schuljahres. Der Wechsel in die Oberstufe ist für alle Schülerinnen und Schüler ein großer Schritt. Die neuen und interessanten Wahlmöglichkeiten eröffnen viele Freiheiten, werfen aber zugleich manchmal Fragen auf. In der Oberstufe wird der Klassenverband aufgelöst und Schülerinnen und Schüler wählen individuell ihre Laufbahn mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Dabei gibt es Pflichtkurse wie Deutsch, Mathematik, Englisch und Sport und Wahlpflichtkurse wie z.B. Sozialwissenschaften oder Informatik.

Über den klassischen Fächerkanon hinaus bestehende Angebote sind die Projektkurse, der vokalpraktische Kurs und der Literaturkurs.

Ergänzt wird dieses schulische Programm durch eine Vielzahl von Angeboten: · Programm „Fit für die Oberstufe“ zu Beginn der EF · „Woche der Courage“/ Gedenkstättenfahrt in der Mitte der EF · Projektwoche der Berufsorientierung am Ende der EF · Besuch von Ausbildungs- und Studienmessen in der Q1 · Besuch der Universität und Tage im Hochschulpraktikum in der Q1 · Unfallprävention „Crash“ in der Q2 · Abschlussfahrten der Leistungskurse in der Q2.

(vom 27.05.2024)

Stand: Feb. 2026

Mediennutzungsordnung Sekundarstufe II

(vom 27.05.2024)

Mobilgeräte (wie zum Beispiel Smartphones, Tablets, Kopfhörer, Smartwatches, …) bleiben auf dem gesamten Schulgelände (Klassenräume, Gänge, Toiletten, Schulhof, Sportstätten, Weg beim Gebäudewechsel) ausgeschaltet und verbleiben in der Schultasche. Im Unterricht kann die Nutzung privater Endgeräte nach Absprache mit der Lehrkraft erlaubt werden.

Der private Tablet PC ist als Heft-Alternative nach Absprache mit der Lehrkraft erlaubt und muss während der Unterrichtszeit (inkl. 5-Minuten-Pausen) flach auf dem Tisch liegen. Das private Gerät darf darüber hinaus für digitale Schulbuch-Versionen nach Absprache mit der Lehrkraft verwendet werden.

[In der Oberstufe darf] darüber hinaus nur in Freistunden mit eigenen technischen Geräten in der Mensa, den drei Sitzgruppen (vor dem Sekretariat, vor dem Lehrerzimmer, vor der Aula) und dem Oberstufenraum (K03) gearbeitet werden.

  • Falls die Nutzung Ton erfordert, werden Kopfhörer verwendet.
  • Telefonieren ist nur nach Absprache im Sekretariat möglich.
  • Wir fotografieren oder filmen niemanden ohne sein ausdrückliches Einverständnis.
  • Die Nutzung elektronischer Geräte im Unterricht ist ausschließlich mit der Erlaubnis der Lehrkraft möglich.

Verstöße

Bei Verstößen gegen diese Regeln wird das Gerät eingezogen und im Sekretariat sicher hinterlegt. Dort kann es ab 14:00 Uhr (Blücherstraße) bzw. 13:20 Uhr (Gustav-Nachtigal-Straße) abgeholt werden. Bei mehrfachen Verstößen werden weitergehende Maßnahmen verhängt.

Verstöße werden in der Handykartei dokumentiert. Die Eintragungen werden erst im darauffolgenden Schuljahr gelöscht.

Stand: Feb. 2026