Auslandsaufenthalte

Auslandsaufenthalt in der Oberstufe

Viele Schülerinnen und Schüler überlegen, eine gewisse Zeit ihrer Schulzeit im Ausland zu verbringen. Während eines Auslandsaufenthaltes erleben sie interkulturelle Begegnungen, lernen andere Sichtweisen kennen und knüpfen neue Kontakte.

Zu Beginn jedes Schuljahres findet für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 und deren Eltern ein Informationsabend zum Thema „Auslandsaufenthalt“ statt, bei dem auch gerade aus dem Ausland zurückgekehrte Schülerinnen und Schüler von ihren Erlebnissen berichten. 

Die erforderliche Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr erfolgt durch die Schulleitung. Bitte füllen Sie dazu das im Sekretariat Formular „Antrag auf Beurlaubung für einen Schulbesuch im Ausland“ aus und reichen Sie es bei der Schulleitung ein.

Bitte beachten Sie, dass Schülerinnen und Schüler während der beiden ersten Jahre der gymnasialen Oberstufe (EF und Q1) für einen höchstens einjährigen Auslandsaufenthalt beurlaubt werden können. Das zweite Jahr der Qualifikationsphase (Q2) kann nicht für einen Auslandsaufenthalt genutzt werden. Über die durchgehende Teilnahme am Unterricht an einer ausländischen Schule muss ein Nachweis erbracht werden.

Bei einem ganzjährigen Aufenthalt in der Einführungsphase oder im zweiten Halbjahr der Einführungsphase ist es bei guten Leistungen im Versetzungszeugnis der Klasse 10 möglich, die Schullaufbahn in der Qualifikationsphase statt der Einführungsphase fortzusetzen.

Präsentation vom Informationsabend zum Auslandsaufenthalt .

Stand: Feb. 2026