Ab der 7. Klasse dürfen Schüler*innen während der Mittagspause das Schulgelände verlassen und ihre Mittagspause außerhalb der Schule verbringen. Wir benötigen hierzu die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, mit der für das laufende Halbjahr festgelegt wird, ob der Schüler / die Schülerin während der Mittagspause in der Schule beaufsichtigt werden muss oder ob sie/er das Schulgelände verlassen und nach Hause gehen darf.
Wichtig: Liegt uns eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vor, so muss der Schüler / die Schülerin die Schule verlassen und kann erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der 8. Stunde die Schule wieder betreten.