IPads
An der Schule nutzen Schüler und Lehrkräfte iPads. Damit das möglich ist, werden auch personenbezogene Daten der Benutzer verarbeitet, von der Schule, von Apple und JamfSchool, der Plattform, mit welcher wir Nutzer und iPads verwalten.
Hier geben wir wichtige Informationen dazu . Diese beziehen sich im Hinblick auf Apple nur auf iPads, iOS, iCloud und Apple eigene Apps. Apps anderer Anbieter sind hier nicht berücksichtigt.
Für wen gelten diese Datenschutzhinweise?
Diese Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung von iPads gelten für alle schulischen Nutzer von iPads, Schüler und Lehrkräfte.
Woher kommen meine Daten und welche Daten werden verarbeitet?
- Anmeldedaten werden für jeden Nutzer von der Schule erstellt.
- Die Zuordnung zu Gruppen und die damit verbundenen Rollen und Rechte erfolgt anhand von Informationen aus der Schulverwaltung. Ein Teil der Daten dort wurde bei der Anmeldung an der Schule angegeben.
- Weitere Daten entstehen bei der Nutzung der iPads im Unterricht und bei der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.
- Benutzerdaten (z.B. Anmeldenamen, Kennwort, Gruppenzugehörigkeit, Gerätezuweisungen)
- Vom Benutzer erzeugte Inhalts- und Kommunikationsdaten (z.B. Dokumente, Audioaufnahmen und Nachrichten)
- Technische Nutzungsdaten (z.B. erzeugte Dateien, Standort, Fehlermeldungen)
Wofür werden meine Daten verwendet (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Basis (Rechtsgrundlage) passiert dies?
- Durchführung, Vor- und Nachbereitung von Unterricht
- Verwaltung von Rechten und Rollen der Benutzer entsprechend der Funktion (Schüler/ Lehrkraft) und der Zugehörigkeit zu Klassen und Gruppen
- Zuordnung von iPads, Apps, digitalen Büchern, Materialien
- Technische Bereitstellung von für die Verwaltung und Nutzung von iPads und damit zusammenhängenden Diensten wie Apple School Manager, iCloud und JamfSchool erforderlichen Diensten
- Sicherheit und Funktionalität dieser Dienste
- Die Verarbeitung sämtlicher Daten erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO) durch die Betroffenen.
Werden meine Daten weitergegeben und wer hat Zugriff auf meine Daten
Die Nutzung von iPads und Apps ist nur möglich, wenn man dafür von Apple bereitgestellte Dienste nutzt. Dieses sind Dienste zur Verwaltung von iPads, Nutzern, Apps und Inhalten. Der Zugriff auf diese Dienste erfolgt über eine von einem Anbieter zur Verfügung gestellte Verwaltungsoberfläche, ein Mobile Device Management (MDM).
- Auftragsverarbeiter - nach Weisung durch die Schulleitung
- Apple
- JamfSchool (MDM)
- Vom Schulträger beauftragter Dienstleister NetCologne
- Innerhalb der Schule wird der Zugriff auf die Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von iPads durch das Rechte und Rollenkonzept geregelt.
- Schulleitung - alle Daten aller Personen (nur im Missbrauchsfall, nach vorheriger Information der betroffenen Person, im Vier-Augen-Prinzip)
- Schulischer Administrator - alle Daten aller Personen (auf Weisung der Schulleitung)
- Lehrkräfte - Eigene Daten und Daten von Schülern und Lehrkräften entsprechend ihrer Funktion und Freigaben durch die Personen selbst
- Schüler - Eigene Daten und Daten von Mitschülern entsprechend Freigaben von Lehrkräften oder Mitschülern
- Personen von außerhalb der Schule erhalten nur Zugriff auf Daten, wenn ein Gesetz es ihnen gestattet
- Eltern bei Freigabe durch Schüler
- Eltern und (ehemalige) Schülern (Auskunftsrecht Art. 15 DS-GVO)
- Ermittlungsbehörden im Fall einer Straftat
Werden meine Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Die Firma Apple hat ihren Sitz in den USA und eine Niederlassung für Europa in Irland. Daten werden auf Servern in Europa, den USA und in anderen Staaten verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln und eines Vertrages (Apple School Manager Vertrag), in welchem Apple Schulen die Einhaltung der DS-GVO zusichert.
JamfSchool ist ein Anbieter aus Holland, das zum US Unternehmen Jamf gehört. Die Server stehen in Deutschland. Da JamfSchool die Verwaltungsschnittstelle zu Apple ist, findet dort ein Datenaustausch statt.
Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?
Nein, weder in den Diensten Apples noch bei JamfSchool wird irgendetwas von Algorithmen entschieden, was die Benutzer in der Schule betrifft. Es werden keine Profile von Schülern oder Lehrkräften aus den in diesen Diensten verarbeiteten Daten erstellt.
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Die Benutzerdaten von Schülern und Lehrkräften werden solange gespeichert wie diese
- ein schulisches iPad nutzen,
- an der Schule Schüler oder Lehrkräfte sind,
- der Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten nicht widersprochen haben
- (es gilt jeweils das zuerst Zutreffende)
- Nach Beendigung der iPad Nutzung, Verlassen Schule bzw. Ende des Dienstes an Schule oder Widerspruch in die Verarbeitung wird die Löschung der Daten des Benutzers innerhalb von sechs Wochen aus Apple School Manager und JamfSchool eingeleitet. Die endgültig Löschung durch die Schule erfolgt dann vier Wochen später. Apple löscht sämtliche Daten danach von allen Servern und Sicherheitskopien in einem Zeitraum von 30 Tagen.
- Unterrichtsdaten werden am Schuljahresende gelöscht. Inhalte der Benutzer bleiben davon unberührt. Daten im Zusammenhang mit einem e-Portfolio werden für die gesamte Schulzeit gespeichert.
- Daten im Zusammenhang mit der Erstellung von Verwaltung von Benutzerkonten für die Nutzung der iPads, die in der Schulverwaltung vorliegen, werden entsprechend VO-DV I §9 bzw. VO-DV II §9 für 5 Jahre aufbewahrt.
- Benutzer haben jederzeit die Möglichkeit, von ihnen erstellte Inhalte eigenständig zu löschen.
Welche Rechte habe ich gegenüber der Schule?
Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit.
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen zu.
Wie kann ich meine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen?
Um die Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von iPads zu widerrufen, reicht ein formloser Widerruf bei der Schulleitung. Dieser kann schriftlich, per E-Mail und auch mündlich erfolgen. Um Missbrauch vorzubeugen, ist ein mündlicher Widerruf jedoch nur persönlich und nicht telefonisch möglich.
WLAN
An der Schule nutzen Schüler und Lehrkräfte das schulische WLAN Netzwerk mit privaten Endgeräten und schulischen Leihgeräte und individualisierten Zugängen, um darüber auf Ressourcen im lokalen Netzwerk und im Internet zuzugreifen. Damit das möglich ist, werden auch personenbezogene Daten der Benutzer verarbeitet.
Bei der Nutzung des schulischen WLAN mit privaten Endgeräten und/ oder schulischen Leihgeräten, geht es um folgende personenbezogene Daten:
- Individualisierte Zugangsdaten (Benutzer, Passwort) werden für jeden Nutzer von der Schule erstellt.
- Die Zuordnung zu Gruppen (Schüler, Lehrkräfte) erfolgt anhand von Informationen aus der Schulverwaltung.
- Weitere Daten entstehen bei der Nutzung des WLAN mit einem privaten Endgerät und/ oder schulischen Leihgerät. Zu diesen Logdaten gehören:
-
- Zugriffsdaten (z.B. Datum, Uhrzeit und Dauer von Verbindungen mit dem WLAN, zur Verbindung genutzter Access Point),
- Aufgerufene IP Adressen/URLs von externen Ressourcen (Internet, LMS, schulische Online Plattformen, privat genutzte Apps) und IP Adressen/ Namen von internen Ressourcen (z.B. Netzlaufwerke, Drucker, …),
- Gerätedaten (z.B. MAC Adresse des Endgerätes, Gerätename und -typ, -OS).
Wofür werden meine Daten verwendet und auf welcher Basis passiert dies?
- Bereitstellung eines individualisierten Zugangs zum schulischen WLAN zur Nutzung im Unterricht und zur Vor- und Nachbereitung von Unterricht.
- Verwaltung von Rollen und Rechten der Benutzer im schulischen Netzwerk entsprechend der Zugehörigkeit zu Gruppen (Schüler / Lehrkraft),
- Technische Bereitstellung des schulischen WLAN,
- Sicherheit und Funktionalität des schulischen WLAN (z.B. Filterung).
Die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage von:
1., 2.: Art. 6 Abs. 1 lit e), Abs. 3 lit b) DSGVO in Verbindung mit SchulG NRW, VO-DV I, VO-DV II
3., 4.: Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO in Verbindung mit SchulG NRW) durch die Betroffenen.
Werden meine Daten weitergegeben und wer hat Zugriff auf meine Daten?
Die Nutzung des schulischen WLAN erfordert eine technische Betreuung durch NetCologne.
Auftragsverarbeiter - nach Weisung durch die Schulleitung
- NetCologne
Innerhalb der Schule wird der Zugriff auf die Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des WLAN durch ein Rechte- und Rollenkonzept geregelt.
- Schulleitungsmitglieder - alle Daten, ohne administrative Rechte, jedoch nur im Verdachtsfall einer Straftat im vier-Augen-Prinzip und nach vorheriger Information des Betroffenen
- Schulische Administratoren - alle Daten aller Personen (auf Weisung der Schulleitung)
- Personen von außerhalb der Schule erhalten nur Zugriff auf Daten, wenn ein Gesetz es ihnen gestattet.
- Eltern und (ehemalige) Schüler (Auskunftsrecht Art. 15 DS-GVO)
- Ermittlungsbehörden im Fall einer Straftat.
Werden meine Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Nein. Alle Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des schulischen WLAN anfallen, bleiben in Deutschland.
Findet eine automatische Entscheidungsfindung statt?
Nein.
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Die Benutzerdaten von Schülern und Lehrkräften im Zusammenhang mit dem individualisierten Zugang zum schulischen WLAN über ein privates Endgerät und/ oder schulisches Leihgerät (Kontodaten) werden solange gespeichert wie diese
- das schulische WLAN nutzen,
- an der Schule Schüler oder Lehrkräfte sind,
- der Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten nicht widersprochen haben
(es gilt jeweils das zuerst Zutreffende) - Nach Beendigung der Nutzung des Zugangs zum schulischen WLAN, Verlassen Schule bzw. Ende des Dienstes an Schule oder Widerspruch in die Verarbeitung werden die Kontodaten des Benutzers innerhalb von sechs Wochen endgültig aus der Verwaltung des WLAN gelöscht.
- Daten im Zusammenhang mit der Erstellung der Verwaltung von Benutzerkonten für die Nutzung des schulischen WLAN, die in der Schulverwaltung vorliegen, werden entsprechend VO-DV II § 9 für 5 Jahr aufbewahrt.
- Logdaten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des schulischen WLAN entstehen, werden nach 7 Tagen automatisch gelöscht.
Welche Rechte habe ich gegenüber der Schule?
Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit.
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen zu.
Wie kann ich meine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen?
Um die Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung eines individualisierten Zugangs zum schulischen WLAN zu widerrufen, reicht ein formloser Widerruf bei der Schulleitung. Dieser kann schriftlich, per E-Mail und auch mündlich erfolgen. Um Missbrauch vorzubeugen, ist ein mündlicher Widerruf jedoch nur persönlich und nicht telefonisch möglich.